Zahnersatz

Der Begriff Zahnersatz umfasst jegliche Art von Ersatz für einen fehlenden natürlichen Zahn.

Zu prothetischen Versorgungen zählen grundsätzlich: Kronen, Brücken, festsitzende oder herausnehmbare Prothesen sowie Implantate.

 

Kronen

Wenn ein Zahn stark beschädigt ist und es zu einem erheblichen Verlust der Zahnsubstanz geführt hat, ist es häufig nicht mehr möglich den Zahn mit einer Füllung wiederaufzubauen. Im Gegensatz zu einer Füllung umfasst eine Krone den gesamten Zahn und stabilisiert somit die restliche Zahnhartsubstanz.

Wird der gesamte natürliche Zahnschmelz ersetzt, so spricht man von einer Vollkrone; wird der Zahnschmelz nur partiell abgetragen, von einer Teilkrone. Die Übergänge zwischen Voll- und Teilkronen sowie zu den vielflächigen Einlagefüllungen (Inlay, Onlay, Overlay) sind fließend.

Eine Krone empfehlen wir dann, wenn die Substanz im Bereich der Wurzel und die der Nachbarzähne größtenteils noch in Ordnung ist.

 

Brücke

Eine Brücke ist geeignet, wenn einer oder mehrere Zähne fehlen. Die entstandene Zahnlücke wird mithilfe eines festsitzenden Zahnersatzes geschlossen.

Für eine Brücke werden die angrenzenden Nachbarzähne beschliffen und als Brückenpfeiler überkront.

Kontraindikationen für  Brückenrestaurationen können Zähne mit schlechter Erhaltungsprognose oder die unzureichende Pflege durch den Patienten sein.

Brücken können nicht nur auf Zähnen, sondern auch auf Implantaten befestigt werden. Zur implantatgetragenen Brücke wird immer dann geraten, wenn die endständigen Pfeiler gesund sind. Besondere Vorteile bieten Brücken auf Implantaten in Ästhetik und Komfort.

 

Teil- und Vollprothese

Teil- und Vollprothesen sind ein herausnehmbarer Zahnersatz. Herausnehmbare Teilprothesen kommen dann zum Einsatz, wenn so viele Zähne verloren sind, dass mit festsitzendem Zahnersatz ncht mehr versorgt werden kann, also nicht genügend Verankerungsmöglichkeiten für eine Brücke bestehen.

Größere oder auch mehrere Zahnlücken, verkürzte Zahnreihen oder sogar komplett zahnlose Kiefer können mit Teil- oder Vollprothesen versorgt werden und die fehlenden Zähne somit ersetzt werden.

Man unterscheidet heute nach dem erforderlichen technischen/materiellen Aufwand, Kaukomfort und Ästhetik zwischen folgenden Prothesen:

Modellgussprothese, Teleskop- oder Geschiebeprothese.

 

Die Modellgussprothese besteht aus einer mundbeständigen Nichtedelmetall-Legierung. Typischerweise ist diese durch Klammern an den Restzähnen verankert und auf diesen Zähnen abgestützt. Die Klammern sind bei den Frontzähnen meist sichtbar. Die Zähne müssen nicht unbedingt überkront werden. Die Prothese soll das Zahnfleisch um die Restzähne möglichst unbedeckt lassen, um es nicht zu schädigen.

Teleskop- oder Geschiebeprothesen bezeichnet man als kombinierten Zahnersatz, der aus einem festsitzenden und aus einem herausnehmbaren Teil besteht. Beide Teile werden durch Verbindungselemente (Teleskope oder Geschiebe) zusammengehalten. Diese sorgen dafür, dass der Zahnersatz gut hält und den Kaudruck gleichmäßig auf die vorhandenen Restzähne überträgt. Im Vergleich zur Modellgussprothese bietet der kombinierte Zahnersatz deutlich mehr Tragekomfort und eine bessere Ästhetik, da sichtbare Klammern vermieden werden.

Eine Total- oder Vollprothese ist ein herausnehmbarer Zahnersatz, der eingesetzt werden kann, wenn entweder im Ober- oder Unterkiefer oder in beiden Kiefern keine Zähne mehr vorhanden sind. Ziel der Behandlung ist die kaufunktionelle, ästhetische und phonetische Rehabilitation eines zahnlosen Patienten.

Insbesondere implantatgestützte Lösungen bieten besondere Vorteile in Ästhetik und Funktion.